Die Krankmeldung muss am ersten Krankheitstag vor Beginn Ihrer regulären Arbeitszeit erfolgen.
Wenn Sie bereits wissen, dass Sie am nächsten Tag arbeitsunfähig sein werden, informieren Sie Ihren Arbeitgeber bitte so früh wie möglich.
⇒ Ausschließlich per E-Mail.
Senden Sie eine E-Mail an:
krankmeldung.kirche-koeln@ekir.de
Bitte setzen Sie zusätzlich Ihre:n Dienstvorgesetzte:n in CC., es sei denn, mit Ihrem/Ihrer Dienstvorgesetztem/Dienstvorgesetzten ist etwas anderes abgesprochen
Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Ihre Krankmeldung sowohl Ihre Vorgesetzten und ihr Team erreicht, als auch von der Verwaltung ordnungsgemäß erfasst werden kann.
Eine Krankmeldung erfolgt im Idealfall auf folgende Weise:
Dies könnte zum Beispiel so aussehen:
An: krankmeldung.kirche-koeln@ekir.de CC: (Ihr Dienstvorgesetzter/Ihre Dienstvorgesetzte) Betreff: Krankmeldung Mustermann (heutiges Datum) Guten Tag, hiermit melde ich mich für heute ohne AU Krank. Name: Max Mustermann Beschäftigungsort: Ev. Gemeinde Köln Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann
In der Regel benötigt man nach dem 3. Krankheitstag (Kalendertag: Hierzu zählt auch das Wochenende) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Sollten Sie zum Arzt gehen und dieser schreibt Sie krank, lassen Sie sich bitte genau sagen, für welchen Zeitraum.
Nach dem Arztbesuch benötigen wir eine weitere E-Mail an krankmeldung.kirche-koeln@ekir.de (und Ihre:n Dienstvorgesetzte:n). Diesmal geben Sie uns folgende Infos, damit wir Ihre eAU abrufen können:
Beispiel für eine Mail könnte so aussehen:
An: krankmeldung.kirche-koeln@ekir.de CC: (Ihr Dienstvorgesetzter/Ihre Dienstvorgesetzte) Betreff: Krankmeldung Mustermann eAU von 01.10.2024 bis 08.10.2024 Guten Tag, Ich war soeben beim Arzt. Name: Max Mustermann Beschäftigungsort: Ev. Gemeinde Köln Arbeitsunfähig vom 01.10.2024 bis 08.10.2024. Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann
Auf diese Weise können wir nun Ihre elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von der Krankenkasse abrufen und Ihre Abwesenheit in unserem System ordnungsgemäß hinterlegen.
Wichtig zu wissen:
Wenn Sie bei einer längeren Erkrankung den Arzt oder die Arztpraxis wechseln, teilen Sie dies bitte dem Arbeitgeber mit. Das gilt auch, wenn Sie zur weiteren Behandlung eine Facharztpraxis aufsuchen. So kann die eAU korrekt abgerufen werden.
Bitte nutzten Sie keine der folgenden Formulierungen, da diese nicht ausreichend sind:
Wenn Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können, müssen Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig darüber informieren. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihr Arzt eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkasse übermittelt.
Die elektronische Krankschreibung ersetzt nicht Ihre persönliche Krankmeldung beim Arbeitgeber.
Nur wenn Ihre Krankmeldung vollständig vorliegt, können wir Ihre Arbeitsunfähigkeit korrekt erfassen und die erforderlichen Daten bei der Krankenkasse abrufen.
Eine fehlende oder unvollständige Krankmeldung kann dazu führen, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht korrekt verarbeitet werden kann. Dies betrifft dann auch Ihre Lohnfortzahlung!
Bitte achten Sie daher darauf, dass jede Krankmeldung vollständig ist und alle erforderlichen Angaben enthält. Auch wenn die Lohnfortzahlung beendet ist, sind Sie weiterhin verpflichtet, sich wie oben beschrieben krank zu melden.
Für die rechtzeitige und vollständige Krankmeldung sind Sie selbst verantwortlich.
Dies gilt auch dann, wenn:
Bei Unsicherheiten wenden Sie sich gerne an das Personalkompetenzzentrum.